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Bericht aus der Vollversammlung der ÄK Wien vom 22. Juni 2010 1. Studie BMF – Spitalsschließungen In den letzten Tagen ist es zu einer großen politischen Diskussion gekommen, da aus dem Finanzministerium eine Studie öffentlich diskutiert wurde, die in Zusammenhang mit der Verwaltungsreform vom Rechnungshof, dem IHS und anderen vom BMF Beauftragten erstellt wurde. Vorweg muss Präsident Dorner festhalten, dass die ÖÄK in diese Studie nicht involviert war. Die Ärztekammer hat sich diese Studie, die va. mit der Frage der Schließung von Spitälern unter 300 Betten österreichweit für Aufruhr gesorgt hat, inzwischen besorgt und analysiert. Das Ergebnis ist ziemlich ernüchternd. In Wirklichkeit ist diese Studie eine Aneinanderreihung von Rechnungshofberichten der letzten Jahre, mit Themen die längst veraltet oder überholt sind. 2. Ärzte GmbH (14. ÄrzteG Novelle) Das große politische Thema des Frühjahres waren die Verhandlungen rund um die Ärzte – GmbH und die Umsetzung des sog. Hartlauer Urteils. Worum es in Wirklichkeit ging bzw. geht ist der Versuch der Wirtschaftskammer bzw. einzelner Wirtschaftskämmerer den niedergelassenen Bereich, va. im Bereich der sog. technischen Fächer zu übernehmen und dort die freiberufliche Berufsausübung von Ärzten zu beenden und so den Berufsstand aus dem Markt zu treiben. Wenn das jetzt bei den technischen Fächern gelungen wäre, wäre es nur eine Frage der Zeit gewesen, bis das auch bei anderen Fächer ein Thema gewesen wäre. Im Ergebnis hätte diese Entwicklung dazu geführt, dass alle potenten großen Einrichtungen in der Hand von Wirtschaftstreibenden gewesen wären und die Ärzteschaft auf die einzelnen Ordinationen bzw. auf wenige ökonomisch uninteressante Fachgebiete in ihrer Freiberuflichkeit reduziert worden wäre. Durch den jetzigen Entwurf, sollte er so umgesetzt werden, ist es gelungen dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten. Gerade für die Wiener Ärzteschaft wäre das eine fatale Entwicklung gewesen, da selbstverständlich alle Wirtschaftstreibenden in Wien diese Einrichtungen gegründet hätten. 3. ELGA Als 1. ELGA Projekt ist – wie schon bei der letzten Vollversammlung berichtet – die Einführung der eMedikation geplant. Nach langen Diskussionen mit der Apothekerkammer konnte man sich auf einen gangbaren Weg einigen. Die nun vorgeschlagene Systemarchitektur sieht eine Verordnungsdatenbank und eine Abgabedatenbank vor, wobei die Apotheker auch alle OTC-Präperate in die Datenbank einpflegen müssen, die zu Kontraindikationen führen könnten. Diese Einigung konnte Anfang März zwischen den Verantwortlichen der ÖÄK und der Österreichischen Apothekerkammer erzielt werden. Die weiteren Schritte sehen vor, dass ein Projektteam aus den beteiligten Organisationen gebildet wird. Die Ärztekammer hat dafür die Kollegen Dr. Michalek, Prim. Hawliczek und Dr. Jachimowicz nominiert. Bis zum Herbst soll ein Pilot im 22. Bezirk rund um das Donauspital ausgerollt werden. Laut Projektplan sollten 100 Ärzte für den Pilotbetrieb gefunden werden - was wohl eher ein Wunsch bleiben wird – die ab Dezember mit diesem neuen Tool probehalber arbeiten sollen. 4. SVA Nach fast 2 Jahren harten und mühevollen Verhandlungen mit der SVA der Gewerblichen Wirtschaft, die sogar in einem 10-tägigen vertragslosen Zustand gegipfelt sind, konnte am 10. Juni 2010 endlich ein Durchbruch erzielt werden. Im Rahmen einer nächtlichen Verhandlungsrunde, an der neben Präsident Dorner der Bundeskurienobmann der Niedergelassenen Ärzte Güther Wawrowsky, sowie Präsident Leitl und sein Stellvertreter in der SVA, Dr. Gleitsmann, teilgenommen haben, konnten sich diese auf folgende Eckpunkte einigen, die zwischenzeitlich in einen normalen Vertrag mit der SVA eingearbeitet wurden, und in einem Umlaufbeschluss von allen Vertretern der Bundesländer, mit Ausnahme von Wien, befürwortet wurde. Die definitive Beschlussfassung erfolgt am ÖÄK-Kammertag. • Die Tarife der Allgemeinmediziner, der allgemeinen Fachärzte und der Radiologen werden per 1.6.2010 um 4 % erhöht, ausgenommen Unkosten • Die TA (Therapeutische Aussprache) wird sowohl tariflich, als auch beim Limit auf das Niveau der VAEB angehoben. • Ab 1.1.2011 werden wir auch mit der SVA auf eine monatliche Abrechnung umsteigen, womit die Auszahlung der Honorare wesentlich früher erfolgen kann • Ein neuer Gruppenpraxisgesamtvertrag wird mit 1.Juni 2010 abgeschlossen, der keinerlei tariflich Unterschiede zu den Einzelordinationen vorsieht, wo auch die GmbH rasch eingebaut werden soll. • Im Rahmen eines noch zu verhandelnden Modells soll sowohl die Zuwendungsmedizin, als auch der Hausarzt als Koordinator und Coach bei chronisch Kranken aufgewertet werden. • Die Psychotherapie sowie die Kinder- und Jugendpsychiatrie soll ausgebaut werden. • Ebenso soll die Gesundheitsvorsorge durch Bonifikationen für Versicherte forciert werden. • Flächendeckendes Call- und ReCall-System für Vorsorgeuntersuchungen Dieser Abschluss entspricht im Wesentlichen nicht nur dem bereits im Herbst 2009 ausverhandelten Ergebnis, sondern es konnte in einigen Punkten sogar noch verbessert werden, wie z.B. Erhöhungen Radiologie od. monatliche Abrechnung. Ohne die Solidarität der Ärzteschaft, die mit überwältigender Mehrheit diesen vertragslosen Zustand mitgetragen hat, wäre diese Ergebnis nicht zu erzielen gewesen. So haben die Vertragsärzte zu über 95% die Privatverrechnung mitgetragen und auch die Wahlärzte haben keine Abrechnungsübereinkommen mit der SVA angenommen. Noch in den letzten Maitagen hielt die SVA hartnäckig an ihrer Vorstellung einer Ökonomisierung des Gesundheits- und Sozialversicherungswesens fest und rückte von Ideen wie zum Beispiel patientenfeindlichen Finanzpfaden nicht ab. Der Abschluss wurde von weiten Teilen der Öffentlichkeit und der Vertragsärzteschaft sehr positiv aufgenommen. Natürlich wurde auch Kritik von einigen Seiten an Präsident Dorner herangetragen, der sich der Präsident aber aus fester Überzeugung stellt, da Präsident Dorner der Meinung ist, dass dieser Abschluss wichtig und richtig war. Ein vertragsloser Zustand ist weder für die Kolleginnen und Kollegen, noch für die Patienten angenehm. Auch die politischen Konsequenzen, ob in Form einer verpflichtenden Schlichtungsstelle oder Schwierigkeiten im Zuge von wichtigen gesetzlichen Neuerungen, wären in den nächsten Wochen und Monaten keinesfalls zum Vorteil gewesen. 5. Privatkrankenversicherungen Mit der PKV stehen Vertragsverhandlungen bevor, da der Vertrag zwischen der Ärztekammer und den Privatversicherungen mit 30.9.2010 endet. Die Ärztekammer bereitet sich derzeit sehr intensiv auf diese Verhandlungen vor und hat schon alle Forderung der Fachgruppen eingesammelt, insg. 35 Seiten. Diese werden nun in Sitzungen Verhandlungsteams gesichtet und gebündelt, damit daraus dann eine Forderung an die PKV resultiert. Die letzte Sitzung dazu fand gestern statt. Abschießend kann Präsident Dorner jedoch sagen, dass mit viel Einsatz das Ziel einer Sonderschlichtung erreicht werden konnte, es wurden ca.800 Fälle in einer extrem kurzen Zeitspanne abgewickelt. 6. Privatkrankenanstalten In dem letzten halben Jahr gab es zum Thema Privatkrankenanstalten viele Auseinandersetzungen mit diesen.Die Verträge mit den Privatkrankenanstalten sind nun seit April 2009 ausgelaufen. Seit diesem Zeitpunkt gibt es keine einvernehmlich geregelten Hausrücklässe. Zur Erinnerung: Von Seiten der PKA wird der Ärztekammer vorgeworfen, dass der Abschluss mit dem PKV im Bereich der nicht-bettenführenden Fächer, zu so starken Verlusten für die Privatkrankenanstalten geführt hat, dass diese nun den Schaden über die Ärzte ausgleichen wollen.Die Ärztekammer hat sich gegen dieses Vorgehen der Privatkrankenanstalten explizit ausgesprochen, da ein eventueller Schaden sicher nicht über die Ärzte ausgeglichen werden darf. Daher hat die Ärztekammer - nach einer telefonischen Umfrage unter den Belegärzten - in vielen Gesprächen und Verhandlungen versucht diese unglückliche Situation zu klären. Es gibt zwar in einigen Punkten Annäherungen und sogar Übereinstimmung – eine Einigung in allen Punkten ist aber noch in einiger Ferne. Als Annäherungsversuch wird nun eine Punktation zwischen der Ärztekammer und den Privatkrankenanstalten ausgearbeitet. 7. Approbation In den letzten Wochen ist es wieder zu einer Diskussion rund um die Approbation von Ärzten nach dem Studium gekommen. Approbation bedeutet in diesem Zusammenhang die Idee, dass Ärzte nach dem Studium eine eingeschränkte Berufsberechtigung bekommen. Aufgebrochen ist diese Diskussion durch öffentliche Aussagen von Fr. BM Karl. Diese hat allerdings in ihren Pressemeldungen Turnus mit einer verbesserten praktischen Ausbildung von Ärzten im Studium verwechselt. Eine Verkürzung des Turnus auf ein Jahr oder gänzliche Abschaffung desselben ist rechtlich nicht möglich, da die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin auf Basis der einschlägigen EU Richtlinie zumindest drei Jahre andauern muss. Worum es beim Vorschlag von BM Karl geht, der auch von Rektor Schütz unterstützt wird, ist eine bessere praktische Ausbildung im letzten Studienabschnitt, die dann zu einer Berufsberechtigung führt; danach folgt dann eine Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin bzw. zum Facharzt. 8. Verordnung über ärztliche Fortbildung (DFP-Novelle) Auf Grund der Bestimmungen über die 13 ÄrzteG Novelle muss die ÖÄK alle Verordnungen im eigenen Wirkungsbereich neu erlassen. Dazu zählt auch die Verordnung über die ärztliche Fortbildung, ehemals DFP Richtlinie. Diese Verordnung ist nun über ca. zwei Jahre unter Einbindung aller Fortbildungsreferate und der Fachgruppen und wissenschaftlichen Gesellschaften vorbereitet. Änderungen gibt es bei akkreditierten Veranstaltern, wo nur mehr assoziierte wissenschaftliche Gesellschaften neben den Abteilungen und Instituten akkreditiert werden können. Auch die elektronische Eingabe aller Punkte in das DFP online sowie die Kriterien des E-Learning, welcher ein stark wachsender Bereich ist, werden in der Verordnung verankert. Das wohl wesentlichste Kapitel beschäftigt sich mit der Fortbildung und dem Sponsoring. Hier werden die Grundsätze der Kooperation zwischen der Industrie und der Ärzteschaft, die schon im ärztlichen Verhaltenskodex festgelegt wurden, für den Bereich der DFP anerkannten ärztlichen Fortbildung verfeinert. Diese Grundsätze sind, dass Kooperationen mit der Industrie möglich sind, jedoch nur unter klar definierten Kriterien: • Jede Fortbildung braucht einen ärztlichen Verantwortlichen; Fortbildungen der Pharmaindustrie werden nicht anerkannt. • Sponsoring ist möglich, dieses ist aber transparent zu machen bzw. ist z.B. Werbung als solche zu kennzeichnen. • Offenlegung zwischen Verbindungen von Vortragendem und Industrie (conflict of interests) • Inhalte müssen unabhängig und frei von wirtschaftlichen Interessen inkl. neutrale Darstellung (Nennung Substanzklassen bzw. aller verfügbarer Produkte) • Rahmenprogramm erlaubt, solange zur Kontaktpflege und untergeordneten Charakter hat • Kooperation möglich • transparentes Sponsoring • keine Unterbrechungen bei E-Learning durch „Pop-ups“, Werbebanner etc. 9. Umlagenordnung Die 13. Ärztegesetz-Novelle hat im Bereich der Umlagenordnung die Neuerung gebracht, dass die Ärztekammer künftig ihre Umlagenordnungen nicht mehr jährlich beschließen muss, sondern eine Umlagenordnung konzipieren kann, die grundsätzlich unbefristet gilt. Die Ärztekammer sollte diese Gelegenheit nutzen und im Zuge der jetzt möglichen Umstellung im Rahmen einer Arbeitsgruppe zusätzlich prüfen, welche weiteren Änderungen und vor allem Vereinfachungen in der Gestaltung möglich sind. Präsident Dorner stellt daher den ANTRAG: „Die Vollversammlung möge die Einrichtung einer Kommission zur Überarbeitung der Umlagenordnung beschließen, wobei sich die Kommission aus je einem Mitglied aller Fraktionen zusammensetzen und unter dem Vorsitz des Finanzreferenten und seines Stellvertreters stehen soll.“ Die Kommission ist mit dem Auftrag versehen, der Vollversammlung bis zur kommenden Herbsttagung konkrete Überarbeitungsvorschläge der Umlagenordnung zu unterbreiten. Die interfraktionelle Norminierung der Mitglieder hat bis zum 2. Juli im Kammeramt erfolgen.“ EINSTIMMIG ANGENOMMEN 10. Fahrradabstellplatz Im konkreten geht es um die Frage, ob die Ärztekammer in der Garage auch Platz für Fahrräder schaffen kann, wenn KollegInnen mit dem Fahrrad in die Kammer und zu Sitzungen kommen. Selbstverständlich haben sich die radfahrenden KollegInnen an die Garagenordnung zu halten. Fahrräder müssen geschoben und mit Namensschildern versehen werden. Auch sind die betroffenen KollegInnen, ebenso wie die Autofahrer, an die Öffnungszeiten der Garage gebunden. |
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