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  Bericht aus der Vorstandssitzung der ÄK Wien
 
vom 25. Mai 2010
 
1. Reihungskritierien – (Vergleich Heiml)

Nachdem die Ärztekammer in ihrer letzten Vorstandssitzung die neue Niederlassungsvereinbarung beschlossen hat, hat dieser in der Zwischenzeit nun auch der Vorstand der WGKK die Zustimmung erteilt. Daher konnte die Ärztekammer im Mai, nach fast einem Jahr Pause, endlich auch wieder Einzelordinationen zur Ausschreibung bringen und schon demnächst nachbesetzen.
Kurz nochmals zu den Eckpunkten der neuen Vereinbarung: Die Übernahme des Standortes des Vorgängers sowie des Patientenstocks ist nach wie vor zu den bisherigen Konditionen möglich.
Neu ist die Möglichkeit des Übernehmers, innerhalb von 3 Monaten einen alternativen Standort innerhalb des näheren Umkreises zur ausgeschriebenen Planstelle und unter Berücksichtigung der örtlichen Versorgungssituation, vorzuschlagen. Diesem Standort müssen allerdings sowohl Kammer als auch Kasse die Zustimmung erteilen. Bei Ausschreibungen von Gruppenpraxen bzw. Gesellschafterwechsel ändert sich nichts.
Ebenfalls unverändert bleibt das Punktesystem. Einzige Ausnahme ist die bereits heftig diskutierte Regelung zur Bevorzugung von Frauen im Bereich der Gynäkologie, die ab sofort 10% der maximal erreichbaren Punkte zusätzlich im Gegensatz zu ihren männlichen Mitbewerbern erhalten.

2. PKA

Zum Thema Privatkrankenanstalten kann Präsident Dorner berichten, dass seit dem letzten Vorstand zwei Verhandlungsrunden mit den Vertretern der PKA stattgefunden haben. Die Verhandlungen sind extrem schwierig und mühsam.

Derzeitiger Verhandlungsstand ist, dass man sich in einigen Vertragspunkten, wie z.B.

· fixe Gehaltsregelungen angelehnt an das Gemeinde Wien Schema für Turnusärzte
· Möglichkeit der Kontrolle der Einzelabrechnung von Belegärzten mit deren Zustimmung
· Datenübermittlung und Übermittlung ausstehender Honorarforderungen der PKV, etc.
· Unkündbarkeit bis 2013

geeinigt hat.

Offen sind noch immer die finanziellen Regelungen, wie der ISB, die Forderung der Mitbestimmung bei den technischen Fächern (Labor, Radiologie, etc.) und die Fragen der Zinsen des Ärztekontos.

3. PKV

Mit der PKV stehen ebenfalls Vertragsverhandlungen bevor, da der Vertrag mit 30.9.2010 endet. Die Ärztekammer bereitet sich derzeit sehr intensiv auf diese Verhandlungen vor und hat schon alle Forderung der Fachgruppen eingesammelt, insg. 28 Seiten. Diese sollen in einer Sitzung des Verhandlungsteams nächste Woche gesichtet und gebündelt werden, damit daraus dann eine Forderung an die PKV resultiert.

Parallel dazu hat die Ärztekammer mit der PKV – auch im Hinblick auf die Diskussionen im Vorstand – in den letzten Monaten eine Sonderschlichtung eingeschoben, wo in ganztägigen Sitzungen mit den Vertretern der PKV ca. 800 alte Fälle abgearbeitet wurden. Persönlich muss Präsident Dorner festhalten, dass die meisten dieser Fälle von bestimmten KollegInnen eingereicht wurden und diese immer wieder die Regelungen, die die Ärztekammer mit der PKV ausgemacht hat, nicht akzeptieren und dann die Schlichtung damit beschäftigen.

4. Änderung der Satzung der Ärztekammer für Wien

Diese ist aufgrund der Änderung des Ärztegesetzes notwendig geworden: so ändert sich die Bezeichnung von „Ausbildungskommission“ in „Ausschuss für ärztliche Ausbildung“. Weiters sieht das Ärztegesetz in seiner aktuellen Fassung nun mehr wieder vor, dass die Mitglieder des Ausschusses ausschließlich vom Vorstand bestellt und nicht mehr von der Kurienversammlung gewählt werden. Auch die im Detail sehr komplexen Regelungen hinsichtlich der Aufteilung zwischen den beteiligten Kurien sind weggefallen.

Präsident Dorner hat als Tischvorlage nunmehr zwei Varianten aufgelegt, die eine gleichmäßige Verteilung der Mitglieder auf alle Ärztegruppen sicher stellen sollen.

5. Änderung der Umlagenordnung

Ebenfalls aufgelegt ist eine Änderung der Umlagenordnung: neben bloß formalen Änderungen wie der Streichung der Präambel, ermöglicht es das mit 30. Dezember 2009 novellierte Ärztegesetz nunmehr erstmals, eine zeitlich unbefristete Umlagenordnung zu beschließen. Dies wird durch die beigefügte Inkrafttretensbestimmung zum Ausdruck gebracht und soll verhindern, dass die Vollversammlung künftig jährlich eine komplette Umlagenordnung beschließen muss.

Einzige Änderung ist, dass die Ärztekammer analog zum WFF Recht, bei Ärzten in Anstellungsverhältnissen, die eine Ordination eröffnen, weiterhin die Kammerumlagen akontiert erhält. Weitere inhaltliche Änderungen enthält die vorliegende Fassung nicht!
 
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